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Allgemeine Geschäftsbedingungen von

1. Diese AGB gelten für alle von
übernommenen Aufträge, soweit nicht im Einzelfall schriftliches vereinbart
wurde. Abweichenden Formulierungen in eventuell vorliegenden AGB des
Auftraggebers widersprechen wir hiermit. Unsere AGB gelten als anerkannt,
wenn nicht binnen 7 Tagen schriftlich widersprochen wurde.
2. Fotografien im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke von
,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie
vorliegen (z.B. Ausdrucke, digitale Daten).
3. Im Angebot ist nur enthalten, was bei Auftragserteilung besprochen wurde.
Alle Mehrkosten durch Auftragserweiterungen werden zusätzlich belastet.
4. Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das
Eigentum von
.
5. Mit der vollständigen Bezahlung wird zugleich das zeitlich und räumlich
uneingeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Fotografien erworben.
Einschränkungen hinsichtlich Verwendungszweck, Nutzungsdauer etc. bestehen
nur nach gesonderter Vereinbarung, und nur dann, wenn diese sowohl im
Angebot/Auftrag als auch in der Rechnung explizit ausgewiesen sind. Die
Einräumung des Nutzungsrechts bedeutet jedoch nicht zugleich, dass wir dem
Auftraggeber unentgeltlich geeignete Vorlagen (Dateien, Dias oder
Bearbeitungsdaten) überlassen. Diese sind entsprechend dem Angebot, bei
fehlendem Angebot entsprechend unserer aktuellen Preisliste zu erwerben.
6. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von uns nicht zu
vertreten sind; u.a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges
Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung
dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten
Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
7. Fällt aus Gründen, die
nicht zu vertreten hat, ein Festgebuchter Fototermin kurzfristig aus und
kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so
haben wir ein Anrecht auf mindestens 50% des vereinbarten Honorars. Wird ein
angefangener Auftrag aus von
nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht uns das volle
Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich
geschuldeten Leistung von uns begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der
Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger.
8. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von uns
nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, können wir eine
Honorarerhöhung in angemessenem Verhältnis verlangen.
9. Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb
von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Nach Ablauf
dieser Frist gelten die Fotografien als auftragsgemäß angenommen.
Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel, für deren
Geltendmachung eine Frist von 6 Monaten gilt.
10. Mängel oder Fehler der gelieferten Fotografien werden nach unserer Wahl
durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung abgestellt. Gelingt uns eine
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss
aller weiteren Ansprüche, gleich welcher Art und Weise und aus welchem
Rechtsgrund, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Auftrages oder
Herabsetzung des Honorars in angemessener Höhe verlangen, wenn uns eine
zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer Frist
von mindestens 6 Wochen gegeben wurde. Wir haften nicht, soweit gesetzlich
zulässig, für Mangelfolgeschäden.
11. Farbliche Abweichungen in geringem Umfang sind bei Nachbestellungen
technisch bedingt nicht zu vermeiden, und begründen keinen
Reklamationsanspruch.
12. Wird uns die freie Gestaltung eines Auftrages ausdrücklich überlassen,
sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der
Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten optisch-technischen
fotografischen Mittel ausgeschlossen.
13. Wir behalten uns vor, die Materialpreise aufgrund veränderter
Gestehungskosten jederzeit anzupassen.
14. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu
bezahlen. 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber bei
Nichtbezahlung automatisch in Verzug.
15. Übersteigt die voraussichtliche Rechnungssumme den Betrag von 500 Euro,
so sind wir gegebenenfalls berechtigt, noch vor Inangriffnahme der Arbeiten
eine Akontozahlung in Höhe von 50% zu verlangen.
16. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit
der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin. Wir sind
berechtigt auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Sollte eine
Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die
übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner
vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche
wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht.
Diese AGB gelten ab dem 01.08.2006
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